Fristen berechnen
Kündigungsfrist berechnen – Wann kannst du raus?
Die Kündigungsfrist hängt von deiner Mietdauer und dem Kündigungsgrund ab. Wir berechnen deine genaue Frist und den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung – schnell, verlässlich und rechtssicher.
Kündigungsfrist berechnen
Fristberechnung
Exakte Berechnung deiner individuellen Kündigungsfrist
Sonderkündigungsrechte
Prüfung aller möglichen Sonderregelungen
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Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 573c BGB
Das deutsche Mietrecht regelt die Kündigungsfristen klar und verbindlich. Dabei gibt es wichtige Unterschiede zwischen Mietern und Vermietern, die du unbedingt kennen solltest.
Kündigungsfrist für Mieter
Als Mieter hast du es einfach: Deine Kündigungsfrist beträgt immer 3 Monate zum Monatsende, völlig unabhängig davon, wie lange du bereits in der Wohnung wohnst. Diese Regelung gilt bundesweit und kann durch den Mietvertrag nicht verlängert werden.
Das bedeutet: Wenn du zum 31. März ausziehen möchtest, muss deine Kündigung spätestens am 31. Dezember des Vorjahres beim Vermieter eingegangen sein.
Kündigungsfristen für Vermieter
Für Vermieter gelten gestaffelte Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Je länger der Mieter in der Wohnung lebt, desto länger wird die Kündigungsfrist – ein wichtiger Mieterschutz im deutschen Recht.
Bis 5 Jahre
3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
5 bis 8 Jahre
6 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
Über 8 Jahre
9 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende
Wichtig: Der Vermieter benötigt für eine ordentliche Kündigung immer einen berechtigten Grund, zum Beispiel Eigenbedarf oder eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter.
Sonderkündigungsrechte im Mietrecht
In bestimmten Situationen hast du als Mieter das Recht, außerordentlich zu kündigen – also mit verkürzten Fristen oder sogar fristlos. Diese Sonderregelungen können dir viel Zeit und Geld sparen.
Diese Sonderkündigungsrechte bieten dir wichtige Handlungsspielräume in besonderen Lebenssituationen. Nutze sie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sonderkündigung bei Modernisierung
Modernisierungsmaßnahmen als Kündigungsgrund
Wenn dein Vermieter eine umfassende Modernisierung ankündigt, die für dich eine erhebliche Härte darstellt oder die Miete deutlich erhöht, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu.
Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall nur zwei Monate zum Monatsende – deutlich kürzer als die regulären drei Monate. Du musst die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats einreichen, um zum Ende des übernächsten Monats ausziehen zu können.
Beispiel: Bei einer am 10. Januar zugestellten Modernisierungsankündigung kannst du bis zum 3. Februar kündigen und zum 30. April ausziehen.
Sonderkündigung bei Mieterhöhung
Hat dein Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 BGB angekündigt? Dann musst du nicht zwingend zustimmen. Stattdessen kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
01
Mieterhöhung erhalten
Der Vermieter kündigt eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete an
02
Prüfung der Frist
Du hast bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit, dich zu entscheiden
03
Sonderkündigung einreichen
Kündige fristgerecht zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang
04
Auszug vorbereiten
Plane deinen Umzug und suche rechtzeitig nach einer neuen Wohnung
Wichtig: Die Mieterhöhung muss ordnungsgemäß begründet sein. Bei formalen Fehlern kannst du widersprechen, statt zu kündigen.
Eigenbedarf und Härtefallregelung
Eigenbedarfskündigung prüfen
Der Vermieter muss einen konkreten, nachvollziehbaren Eigenbedarf für sich selbst oder nahe Familienangehörige nachweisen
Härtefallgründe geltend machen
Schwere Erkrankung, hohes Alter, Schwangerschaft oder laufendes Schuljahr der Kinder können Härtefälle darstellen
Widerspruch einlegen
Bei begründeten Härtefällen kannst du der Kündigung binnen zwei Monaten schriftlich widersprechen
Vermieterwechsel: Deine Rechte bleiben bestehen
Viele Mieter sind verunsichert, wenn ihre Wohnung verkauft wird. Die gute Nachricht: Das deutsche Mietrecht schützt dich durch den Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete".
Was bedeutet das für dich?
Wenn deine Wohnung den Besitzer wechselt, läuft dein Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer unverändert weiter. Du hast kein Sonderkündigungsrecht, aber der neue Vermieter kann dich auch nicht einfach vor die Tür setzen.
Alle bestehenden Vereinbarungen – von der Miethöhe bis zur Kaution – bleiben gültig. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein.
Einzige Ausnahme: Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen gelten besondere Kündigungsschutzfristen von mindestens drei Jahren.
Kündigungsfrist berechnen – So geht's
Nutze unseren Rechner, um deine individuelle Kündigungsfrist zu ermitteln. Wir berücksichtigen alle relevanten Faktoren und geben dir klare Termine an die Hand.
Der Rechner gibt dir drei wichtige Informationen: Erstens deine exakte Kündigungsfrist in Monaten, zweitens das späteste Datum, an dem die Kündigung beim Empfänger eingegangen sein muss, und drittens den Tag, an dem dein Mietverhältnis offiziell endet.
Beachte: Die Kündigung muss dem Empfänger zugegangen sein, nicht nur abgeschickt. Nutze am besten Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.
Berechne jetzt deine Kündigungsfrist
Verschaffe dir Klarheit über deine rechtliche Situation. Unser kostenloser Kündigungsfrist-Rechner liefert dir in Sekunden die Antwort – inklusive aller Sonderkündigungsrechte und individuellen Fristen.
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Plus: Erhalte eine rechtssichere Kündigungsvorlage zum kostenlosen Download. So stellst du sicher, dass deine Kündigung alle formalen Anforderungen erfüllt und rechtzeitig ankommt.